Glastasse "Retro" mit Henkel 50 Jahre Europa-Park
Mehr Transparenz beim Feiern
Ob „Klarer“, „Wässerchen“ oder Sommer-Bowle: Wer sich auf diese temperaturbeständige Tasse einlässt, weiß, wie man feiert.
Wenngleich sich in dem soliden Gefäß sicher auch die „Prärie Auster“ danach gut machen würde, raten wir im Europa-Park ja doch stets zum verantwortungsbewussten Konsum – auch auf der wildesten Jubiläumsparty die der Ruster Hügel je gesehen hat.
Sollten Sie es dieses Jahr tatsächlich nicht mehr bis zu ins in die sonnige Ortenau schaffen, gibt es das vollkommen tageslichttaugliche Gefäß neudings auch für den heimischen Partykeller.
Ganz wie in den Siebzigern.
Nennfüllvolumen (randvoll) 0,4 L
Nutzvolumen 0,3 L
Material getempertes Glas
Farbe glasklar, farbenforher Aufdruck
Motiv Enblem mit Springbrunnen und Europa-Sternen
Höhe 10 cm
Breite (mit Henkel) 12,5 cm
Durchmesser 8,7 cm
Gewicht 0,38 kg
Temperaturbeständigkeit bis 100 ℃
Mikrowellengeeignet ✔️
Spülmaschinengeeignet ✔️
Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren
- nicht der Beschreibung entsprechen,
- nicht bestimmungsgemäß funktionieren.
Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:
- kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
- in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.
Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?
- Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
- Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.
Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.
Mehr Transparenz beim Feiern
Ob „Klarer“, „Wässerchen“ oder Sommer-Bowle: Wer sich auf diese temperaturbeständige Tasse einlässt, weiß, wie man feiert.
Wenngleich sich in dem soliden Gefäß sicher auch die „Prärie Auster“ danach gut machen würde, raten wir im Europa-Park ja doch stets zum verantwortungsbewussten Konsum – auch auf der wildesten Jubiläumsparty die der Ruster Hügel je gesehen hat.
Sollten Sie es dieses Jahr tatsächlich nicht mehr bis zu ins in die sonnige Ortenau schaffen, gibt es das vollkommen tageslichttaugliche Gefäß neudings auch für den heimischen Partykeller.
Ganz wie in den Siebzigern.
Nennfüllvolumen (randvoll) 0,4 L
Nutzvolumen 0,3 L
Material getempertes Glas
Farbe glasklar, farbenforher Aufdruck
Motiv Enblem mit Springbrunnen und Europa-Sternen
Höhe 10 cm
Breite (mit Henkel) 12,5 cm
Durchmesser 8,7 cm
Gewicht 0,38 kg
Temperaturbeständigkeit bis 100 ℃
Mikrowellengeeignet ✔️
Spülmaschinengeeignet ✔️
Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren
- nicht der Beschreibung entsprechen,
- nicht bestimmungsgemäß funktionieren.
Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:
- kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
- in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.
Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?
- Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
- Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.
Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.









