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Souvenirschein 50 Jahre Europa-Park mit Ed & Edda

Souvenirschein 50 Jahre Europa-Park mit Ed & Edda
€ 3,00*
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Gesetzliche Gewährleistung
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Gesamtsumme:
Anzahl:
Grundpreis:
Beschreibung

Echter € 0,– Schein mit unschätzbarem Erinnerungswert

Sie können nicht mit Geld umgehen?

 

Dann ist der neue Sonderschein, auf dem ED und Edda das 50-jährige Jubiläum des Europa-Park feiern, genau das Richtige: Seine € 0,– Nennwert verbergen geschickt, dass es sich bei unseren Souvenirscheinen um begehrte Sammlerstücke handelt.

 

Das wahre Geheimnis ist nämlich nicht, dass der Schein täuschend echt aussieht – er ist es sogar!

 

Unsere Souvenir-Euro-Scheine werden – unter größter Geheimhaltung – in einer der offiziellen Druckereien der echten Euro-Scheine, hergestellt. Der Druck auf besonderem Sicherheitspapier und die Ausstattung mit allen üblichen Sicherheitsmerkmalen (z. B. Seriennummer, Mikroschrift, Wasserzeichen, Hologramm) machen jeden einzelnen Schein zu einem individuellen Souvenir.

 

Nur eine Reservierung bestimmter Seriennummern ist leider nicht möglich!

 

 

Nennwert  € 0,–

Material  Echtes Banknotenpapier

Größe  13,5 cm x 7,4 cm

Farbe  violett

Motiv  Ed & Edda vor der 50

Zubehör
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Context
Gewährleistungsrecht
Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertrags­mä­­ßigkeit für Waren, die in der Europä­ischen Union verkauft werden.

 

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

 

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

GARAN-Kennzeichnung

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

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