Keramiktasse "Retro" 50 Jahre Europa-Park
Farbenfrohe Keramik-Jubiläumstasse in Emaille-Optik
Die rote Tasse mit dem charakteristischen schwarz betonten Vintage-Trinkrand erinnert an traditionelle Emaille-Becher, die direkt auf Feuer oder Gasflamme erwärmt werden. Dann hält man sie wohlig wärmend in der Hand und denkt zurück an längst vergangene Zeiten.
Was jedoch in keiner Weise bedeuten soll, dass wir melancholisch in der Vergangenheit verhaftet wären: In modernen herstellungsverfahren aus temperaturbeständiger Keramik gefertigt, ist selbst die „Retro“-Jubiläumstasse nicht nur ein echter Handschmeichler, sondern hat auch in puncto Warmhalten und Schutz vor Verbrühen ihren traditionellen Vorgängern so Einiges voraus.
So können wir guter Dinge gemeinsam anstoßen: Auf die „nächsten 50“ !!
Material Keramik
Farbe rot mit schwarz akzentuiertem Trinkrand und buntem Motiv
Motiv Europa-Park „Retro“ Enblem mit Springbrunnen
Höhe 9 cm
Durchmesser 9 cm
Nennfüllvolumen 0,35 L
Pflege spülmaschinenfest
Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren
- nicht der Beschreibung entsprechen,
- nicht bestimmungsgemäß funktionieren.
Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:
- kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
- in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.
Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?
- Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
- Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.
Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.
Farbenfrohe Keramik-Jubiläumstasse in Emaille-Optik
Die rote Tasse mit dem charakteristischen schwarz betonten Vintage-Trinkrand erinnert an traditionelle Emaille-Becher, die direkt auf Feuer oder Gasflamme erwärmt werden. Dann hält man sie wohlig wärmend in der Hand und denkt zurück an längst vergangene Zeiten.
Was jedoch in keiner Weise bedeuten soll, dass wir melancholisch in der Vergangenheit verhaftet wären: In modernen herstellungsverfahren aus temperaturbeständiger Keramik gefertigt, ist selbst die „Retro“-Jubiläumstasse nicht nur ein echter Handschmeichler, sondern hat auch in puncto Warmhalten und Schutz vor Verbrühen ihren traditionellen Vorgängern so Einiges voraus.
So können wir guter Dinge gemeinsam anstoßen: Auf die „nächsten 50“ !!
Material Keramik
Farbe rot mit schwarz akzentuiertem Trinkrand und buntem Motiv
Motiv Europa-Park „Retro“ Enblem mit Springbrunnen
Höhe 9 cm
Durchmesser 9 cm
Nennfüllvolumen 0,35 L
Pflege spülmaschinenfest
Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren
- nicht der Beschreibung entsprechen,
- nicht bestimmungsgemäß funktionieren.
Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:
- kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
- in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.
Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?
- Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
- Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.
Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.









